Infos vom Olipark
Lichtenau im Juni 2024
Neuer Bebauungsplan für den Olipark beschlossen
Am 13. Mai 2024 hat der Gemeinderat den neuen Bebauungsplan für das “Grund- und Nahversorgungszentrum Olipark” beschlossen. Nach rund sechs Jahren intensiver Arbeit am Flächennutzungsplan und am Bebauungsplan kann jetzt die Neuplanung des Nahversorgungszentrums beginnen.
In den kommenden Monaten werden die Vorbereitungen getroffen. Erste Vermietungsgespräche finden ebenfalls statt, zunächst mit den bestehenden Mietern und dann mit Interessenten aus anderen Branchen.
Wenn Sie an einer Fläche interessiert sind, nehmen Sie gerne über OLI, den virtuellen Ansprechpartner auf dieser Seite, Kontakt zu uns auf, indem Sie auf den Button “Gewerbefläche mieten” klicken. OLI führt Sie dann durch unseren Bewerbungsprozess!
Lichtenau im Februar 2024
Krise im Olipark? – Nein, wichtige Weichenstellung für die Zukunft des Oliparks sind erfolgt!
Der Olipark soll neu für die Zukunft und für den Wandel im Einzelhandel aufgestellt werden.
Auf Grund des fehlenden Bebauungsplans konnten die Flächen nicht mehr langfristig vermietet werden. Auch die alte Bausubstanz entspricht nicht mehr den energetische Anforderungen. Damit sind die Betriebskosten für die Mieter nicht mehr zukunftsfähig.
Um diesen neuen Olipark mit zeitgemäßen Flächen, einer nachhaltigen Energieversorgung und Gebäudetechnik realisieren zu können und die Interessen aller Beteiligten und Nachbarn zu berücksichtigen, ist ein aufwendiges Verfahren notwendig.
Den ersten wichtigen Schritt konnten wir im letzten Jahr abschliessen: Der FNP – Flächennutzungsplan wurde genehmigt, so daß jetzt auf dieser Basis der Bebauungsplan für den neuen Olipark entwickelt werden konnte. Die Offenlegung aller erforderlichen Unterlagen erfolgte Ende letzten Jahres und der Satzungsbeschluss für den B-Plan ist nun für das Frühjahr geplant.
Wir sind sehr weit gekommen und blicken jetzt weiter nach vorne!
Mit allen Bestandsmietern, die uns auf diesem nicht ganz einfachen Weg begleitet haben, besprechen wir nach dem Satzungsbeschluss als erstes eine mögliche Fläche im neuen Olipark. Ein neuer Mietvertrag wird die Branche, den Standort, die Laufzeit und den Ausbauzustand der Fläche berücksichtigen.
Auch für neue Mieter hält der Olipark Flächen bereit. Melden Sie sich gerne bei der Verwaltung vom Olipark oder nutzen Sie OLI unseren virtuellen Ansprechpartner auf dieser Seite.
Lichtenau im Oktober 2023
Es geht weiter mit der Umgestaltung des Fachmarktzentrums Olipark!
Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenau hat am 11.09.2023 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Handel und Dienstleistung mit Grund- und Nahversorgungszentrum (ZVB)“ öffentlich auszulegen.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau im Bürgerservice (EG) öffentlich aus.
Die Unterlagen können zusätzlich im Internet über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen hier eingesehen werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, nach den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes den Erhalt und die Aufwertung des „Oliparks“ als zentralen Versorgungsbereich für die Gemeinde Lichtenau sicherzustellen.
Damit soll die Umgestaltung des „Oliparks“ ermöglich werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Lichtenau eingebracht werden.
Lichtenau im Mai 2023
Am 5. Juni wird die Gemeinde Lichtenau über den Feststellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans abstimmen. Falls das Votum positiv ausfällt, wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans beim Landratsamt zur Genehmigung eingereicht.
Mit der Genehmigung wäre das erste Verfahren zur Neugestaltung des Oliparks abgeschlossen und mit dieser Änderung des Flächennutzungsplans die Grundlage für den neuen Bebauungsplan geschaffen.
Anschließend wird das Verfahren für den Bebauungsplan fortgesetzt. Die erforderlichen Unterlagen wurden in den letzten Monaten intensiv bearbeitet und abgestimmt, sodass die Gemeinde den Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplans fassen kann.
Dadurch können alle Beteiligten sowie die Öffentlichkeit den neuen Bebauungsplan einsehen.
Weitere Informationen werden in Kürze hier verfügbar sein.
Lichtenau im März 2023
Es geht weiter im Olipark
Im Sommer werden die nächsten wichtigen Schritte für die Neugestaltung des Oliparks eingeleitet. Dies ist ein aufwendiger Prozess, der neben der Schaffung neuer Baurechte auch die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erfordert. Der FNP bildet die Grundlage für das neue Baurecht und den neuen Bebauungsplan, ohne die keine Umbau- oder Neubaumaßnahmen im Fachmarktzentrum Olipark möglich sind.
Da die bestehende Bausubstanz und Energieversorgung veraltet sind und nicht mehr den Anforderungen entsprechen, müssen sie erneuert werden, um den bereits vorhandenen Mietern moderne und zukunftsfähige Flächen zu bieten, indem sie ihr Geschäft auch langfristig betreiben können. Auch wird dann der neue Olipark klimaschonend betrieben und ist in der Lage, auf die steigenden Energiepreise reagieren zu können.
Der Olipark soll auch in Zukunft der Versorgungsbereich für die Bürger der Gemeinde Lichtenau bleiben. Daher werden die neuen Flächen für Läden, Dienstleistung und Gastronomie auf die Bedürfnisse und Nachfrage der Bürger zugeschnitten, um die Nahversorgung in der Gemeinde zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen.
Im Oktober 2022 wurde die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für die Öffentlichkeit ausgelegt. Die Einwände aller Beteiligten z. Bsp. Nachbarstädte, Verbände und Anwohner werden sorgfältig geprüft und die Neuplanung entsprechend geändert. Auch werden die Belange des Naturschutzes und der Klimaziele berücksichtigt sowie die Flächengrößen im Olipark angepasst. Diese Anforderungen werden im neuen Bebauungsplan konkretisiert.
Im Sommer erfolgt dann die Offenlegung des eigentlichen Bebauungsplans.
Auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenau können dann wieder die Unterlagen eingesehen werden.